Grüne wollen mehr Flexibilität in Kemptens Stellplatzsatzung

Wer Wohnraum baut, muss auch Parkraum bauen. So lautete lange Jahre das eiserne Gesetz am Wohnungsmarkt, das in den Stellplatzsatzungen der Städte und Gemeinden seinen Ausdruck findet. Nach der neusten Novelle der Bayerischen Bauordnung können die Kommunen jedoch die örtliche Infrastruktur in ihren Auflagen mitberücksichtigen und so die Anzahl der erforderlichen Stellplätze flexibler regeln.

13.04.22 –

Wer Wohnraum baut, muss auch Parkraum bauen. So lautete lange Jahre das eiserne Gesetz am Wohnungsmarkt, das in den Stellplatzsatzungen der Städte und Gemeinden seinen Ausdruck findet. Nach der neusten Novelle der Bayrischen Bauordnung können die Kommunen jedoch die örtliche Infrastruktur in ihren Auflagen mitberücksichtigen und so die Anzahl der erforderlichen Stellplätze flexibler regeln.

Kempten macht von diesem Flexibilitätsgewinn noch keinen Gebrauch. „Der Blick nach Tübingen zeigt mal wieder, dass eine Stellplatzsatzung das gesamte Mobilitätsangebot berücksichtigen kann. Das wäre auch was für Kempten“ findet Angela Isop, Kreissprecherin der Grünen. „Allerorts wird mangelnder Wohnraum beklagt und die Stadt macht es den Bauherr*innen unnötig schwer, indem sie zu teuren Parkplatzbauten gezwungen werden.“

Dabei seien die Nachteile der bisherigen Regelung unübersehbar. Für die Bereitstellung der bislang erforderlichen Stellplätze wird viel Platz in Anspruch genommen. Darüber hinaus müssen insbesondere beim Tiefgaragenbau oft Bäume und damit wertvolle CO2-Speicher gefällt werden. Nicht zuletzt werden beachtliche Mehr-Kosten von bis zu 50.000 € pro Stellplatz im Tiefgaragenbau veranschlagt. Das macht das Bauen an vielen Stellen teurer als nötig und lässt so die Mieten steigen.

Stadträtin Franziska Maurer findet die Idee einer Flexibilisierung der Stellplatzsatzung zwingend nötig: „Kempten unternimmt wichtige Schritte in Richtung Verkehrswende. Mit einer Überarbeitung der Stellplatzsatzung könnten wir diesbezüglich noch weitere wertvolle Anreize für die Bürger*innen setzen und alternative Mobilitätsformen fördern!“ Es mache schließlich wenig Sinn, an einem Knotenpunkt des ÖPNVs eine Tiefgarage zur Voraussetzung zu machen. Als Alternative zu einem verpflichtenden Stellplatz käme hier beispielsweise eine Stellplatzablöse in Verbindung mit einem ÖPNV-Ticket in Betracht.

Auch Car-Sharing-Angebote und Fahrradstellplätze sollten inklusive E-Ladestationen in der Stellplatzsatzung zukünftig berücksichtigt werden und somit die Anzahl der geforderten Stellplätze damit senken. „Mit der Satzung müssen wir sicherstellen, dass für die nötige Mobilität wohnraumnah genug Platz vom Bauherrn vorgesehen ist,“ stellt Isop klar. „Dass wir da als erstes immer nur an das Auto denken, ist ein Relikt aus alten Zeiten. Gerade bei der Gestaltung neuer urbaner Gebiete müssen wir weiterdenken“, so Dr. Stefan Thiemann, Mobilitätsbeauftragter der Stadt. Moderne Wohnkonzepte sollten nicht durch eine nicht mehr zeitgemäße Stellplatzsatzung eingeschränkt werden, sondern moderne Mobilitätskonzepte integrieren. Diese und andere Themen wurden intensiv auf der Klausursitzung der Grünen diskutiert.

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