Erstellung eines Lärmaktionsplanes

30.09.22 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,
wir beantragen, einen Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet Kempten zu entwickeln. Um den Gesundheitsrisiken der Bevölkerung durch Lärm entgegenzuwirken, wurde von der Europäischen Union die Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland und deren Verwaltungsebenen sind daraus verpflichtet, den so genannten Umgebungslärm mit rechnerischen Mitteln zu erfassen, zu beurteilen und bei Überschreitungen Maßnahmen zur Verringerung einzuführen. Als Instrument zur Ermittlung der Lärmsituation sind Lärmkarten aufzustellen und auf deren Basis ein Lärmaktionsplan zu entwickeln. Lärmaktionspläne wären nach § 47d BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) bis zum 18. Juli 2013 für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen von den Städten und Gemeinden aufzustellen gewesen. In einem Lärmaktionsplan werden Maßnahmen vorgeschlagen, die das Lärmaufkommen verringern sollen. Der Vollzug der Richtlinie ist in Kempten seit fast zehn Jahren überfällig. Die Bezirkshauptstand Augsburg hat einen Lärmaktionsplan erstmals im Jahr 2010 erstellt. Fachliche Hinweise zur Erstellung können dort sicherlich ebenso abgefragt werden wie Hilfestellung bei der Ermittlung von Fördermöglichkeiten für Umsetzungsmaßnahmen.

Finanzierungsvorschlag
Erstellung erfolgt im Rahmen der Pflichtaufgaben der Kommunalverwaltung. Ggf. erforderliche Unterstützung durch externe Aufgabenträger ist zu quantifizieren und im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplans zu berücksichtigen.

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